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  Amateurfunk
 

Amateurfunkdienst




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Der Amateurfunkdienst (kurz: Amateurfunk, englisch: ham radio oder amateur radio) ist ein Funkdienst gemäß dem Internationalen Fernmeldevertrag. In vielen Ländern sind die internationalen Regelungen in nationalen Amateurfunkgesetzen umgesetzt und die Details in Amateurfunkverordnungen, sowie zwischenstaatlichen Verträgen präzisiert. Ein Teilnehmer am Amateurfunkdienst wird Funkamateur genannt.

Das Hobby Amateurfunk

Amateurfunk ist ein sehr vielfältiges Hobby, viele Funkamateure sagen, es wäre mehr als ein Hobby, da es ganz unterschiedliche Bereiche beinhaltet. Es gibt auf der einen Seite diejenigen, denen es auf die eigentliche Funkverbindung ankommt und das Gespräch mit anderen Funkamateuren auf der ganzen Welt suchen. Auf der anderen Seite gibt es die Techniker im Amateurfunkdienst, die gern ihre Funkanlage selbst bauen und die selbst gebauten Geräte dann testen und weiterentwickeln. Wegen der häufig sehr komplizierten Technik der Geräte werden von verschiedenen Firmen und Funkamateuren Bausätze angeboten, die man nach einer Anleitung aufbauen kann oder auch selbst erweitern und abändern kann. Häufig besitzen selbstgebaute Geräte nur eine geringe Leistung, da so die Bauteile einfacher zu beschaffen sind. Das Funken mit geringer Leistung (bis 5 Watt) nennt man auch QRP-Betrieb. QRP ist eine alte Abkürzung für den Morsecode und bedeutet reduce power beziehungsweise im Deutschen verringern sie die Leistung. Die funktionstüchtige Zusammenstellung von Funkgerät, Antenne und messtechnischem Zubehör nennt man auch Amateurfunkstelle oder in der Amateurfunkwelt auch shack.

Den Funkamateuren stehen verschiedene Frequenzbereiche, die sogenannten Amateurbänder, zwischen 135 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurz- und Ultrakurzwellen bis hinauf in den Gigahertz-Bereich zur Verfügung. Auch im optischen Bereich und im Bereich der Terahertzstrahlung sind Funkamateure aktiv und insbesondere in diesem Bereich auch aktiv in der Forschung beteiligt.

Alle Funkamateure haben einen gemeinsamen Verhaltenskodex, den sogenannten Ham Spirit.

Amateurfunkdiplome

Für bestimmte Leistungen, z.B. für Funkkontakte in alle Länder der Erde, stellen Amateurfunkvereine Diplome aus. Diese Diplome nennt man auch Amateurfunkdiplome.

Modulationsarten, Betriebsarten und Übertragungsarten

Es kommen traditionelle Modulationsarten und Betriebsarten wie Telegrafie und Telefonie genauso zum Einsatz, wie Funkfernschreiben und moderne digitale Übertragungsverfahren wie Packet Radio, APRS oder PSK31, welche hauptsächlich für die Textübertragung Verwendung finden. Auch Bild- und Videoübertragungen sind mit Betriebsarten wie FAX, SSTV (Slow Scan Television) und ATV (Amateur-TV, Amateurfernsehen) möglich. Auch eine Amateurfunk-Version des neuen digitalen Kurzwellenrundfunks DRM (Digital Radio Mondiale) wurde entwickelt. Viele der modernen Betriebsarten lassen sich mit Hilfe von zum Teil kostenloser, von Funkamateuren entwickelter Software betreiben. Für den praktischen Betrieb verbindet man lediglich das Funkgerät mit der Soundkarte eines handelsüblichen PC.

Neben direkten Verbindungen sind auch Kontakte via Relaisstationen, Echolink, Satelliten (z.B. Amateurfunksatelliten, auch OSCAR genannt), EME oder auch Meteorscatter möglich. Damit kann man auch auf den UKW-Bändern, wo man eigentlich nur Entfernungen bis 300 km zurücklegen kann, mit fast der ganzen Welt sprechen. Funkamateure haben eigene Satelliten gebaut, die ständig die Erde umkreisen und die man als Relaisstation nutzen kann. Aber auch nur kurzzeitig vorhandene natürliche Erscheinungen, wie z.B. Aurora (Reflexion der Funkwellen an Polarlichtern) oder die Reflexion von Funkwellen an Flugzeugen wird zur Überwindung größerer Entfernungen genutzt.

Eine Funkverbindung kann mit einer der oben erwähnten Betriebsarten aufgebaut werden:

  • Die ursprünglichste Betriebsart ist Telegrafie (Friedrich Clemens Gerke; Samuel Morse). Die Nachrichtenübermittlung per Morsezeichen ist zwar heute an sich antiquiert, genießt aber den Ruf einer besonderen Kunstfertigkeit und wird von den Funkamateuren weiterhin viel und gerne genutzt. Die nötige Übung vorausgesetzt, kann man weit über 100 Buchstaben pro Minute mit dem Gehör aufnehmen und mit der Morsetaste senden.
  • Telefonie (Sprechfunk) mit verschiedenen Übertragungsverfahren ist die wohl üblichste Kommunikationsart.
  • Diverse Bildübertragungsverfahren von Faximile bis Fernsehen sind üblich.
  • In den letzten Jahrzehnten gewinnen digitale Betriebsarten immer größere Bedeutung. Ständig werden von Funkamateuren neue digitale Übertragungsverfahren erdacht, die dann weltweit mit anderen Funkamateuren ausprobiert werden.

Frequenzen

Die einzelnen Bereiche des elektromagnetischen Spektrums, die der Amateurfunkdienst nutzen darf, nennt man auch Amateurband.

Jugendarbeit

Innerhalb des Amateurfunks sind diverse Projekte für junge Funkamateure entstanden. Nachfolgend sind einige internationale Veranstaltungen aufgeführt:

  • Kid's Day am ersten Sonntag im Januar und dritten Samstag im Juni (eine Idee der American Radio League ARRL)
  • Europatag der Schulstationen jeweils am 5. Mai, initiiert vom Arbeitskreis Amateurfunk und Telekommunikation in der Schule – AATiS e. V., findet seit Mai 2001 statt. (vgl. Europatag)
  • Young Helpers on the Air – YHOTA jeweils am zweiten Maiwochenende und am letzten Samstag im September, ein internationales Treffen der Jugendgruppen der Hilfsorganisationen und Schulsanitätsdiensten auf den Amateurfunkbändern, seit Mai 2006.
  • Summits on the Air – SOTA Jugendpokal
  • Jamboree on the Air – JOTA World Scout, am dritten vollständigen Oktoberwochenende, ein weltweites Treffen von Pfadfindern mit Hilfe von Amateurfunk-Stationen, es findet seit 1958 statt.

Dazu kommen noch viele weitere regionale und lokale Veranstaltungen, wie etwa Jugendfielddays, Ferienspaßaktionen, Bastelaktionen und Jugendgruppen. An Schulen und Hochschulen gibt es oftmals Klubstationen (Schulstationen) sowie Projekte für Funkkontakte mit der Internationalen Raumstation ISS (Amateur Radio on the International Space Station – ARISS).

Die Interessen von jugendlichen Funkamateuren sieht eine Zeitschrift (Stand November 2006) so: Eine niederländische Befragung unter Jugendlichen darüber, was ihnen denn am Amateurfunk besonders läge, brachte als Ergebnis folgende Reihung der Interessen: Conteste, Diplome, QRP, Funkgerät und PC, Amateurfunk in Gruppen, Notfunk, Naturerscheinungen, Funk und Astronomie. Keine Technik... (Quelle: Editorial der Zeitschrift „Funkamateur“, Heft 10/2006).

Amateurfunk im Not- und Katastrophenfall

In dünn besiedelten Regionen der Erde mit schlecht funktionierender Telekom-Infrastruktur kann der Amateurfunk in Not- oder Katastrophenfällen ein letztes Mittel zur Nachrichtenübermittlung darstellen. Manch ein Leben ist durch die Übermittlung eines Notrufes durch Funkamateure gerettet worden, und so mancher Angehörige eines Katastrophenopfers konnte auf diesem Wege etwas über den Verbleib eines Verwandten erfahren.

In den dicht besiedelten Regionen der Erde, also etwa den Industrieländern der nördlichen Halbkugel, existiert heute eine Vielzahl öffentlicher und behördlicher Kommunikationsmittel. Katastrophen, wie der Hurricane Katrina im Jahr 2005 haben gezeigt, dass diese hochtechnologischen öffentlichen Kommunikationsnetze anfällig gegenüber Störungen sind. Ausführlichere Informationen sind unter dem Stichwort Notfunk festgehalten.

QSL-Karten

Die Funkgespräche, QSOs genannt, werden mit den QSL-Karten bestätigt. Besonders begehrt sind QSL-Karten aus Amateurfunk-Ländern, in denen es sehr wenige oder keine Funkamateure gibt, aber auch von seltenen oder schwer zu arbeitenden Amateurfunk-Stationen wie der Internationalen Raumstation ISS oder von prominenten Funkamateuren wie Juan Carlos von Spanien. Die Jagd nach weit entfernten Amateurfunk-Stationen wird DXen genannt. Die QSL-Karten werden entweder über den eigenen Amateurfunk-Verband an die Amateurfunk-Verbände im jeweiligen Land geschickt – oder direkt an die Adresse geschickt, die man zum Rufzeichen aus entsprechenden Datenbanken erhält.

Wortbedeutung

Im internationalen Fernmeldevertrag ist der Amateurfunkdienst einmal für die erdgebundene Kommunikation definiert:

Amateurfunkdienst: Ein Funkdienst für die eigene Ausbildung, Kommunikation und der technischen Forschung unter Funkamateuren, ordnungsgemäß geprüften Personen mit Interesse an Funktechnik und mit ausschließlich persönlichen Zielen und ohne kommerzielle Interessen.

und einmal für die Kommunikation über Satelliten:

Amateurfunkdienst über Satelliten: Ein Funkdienst, unter Benutzung von Weltraumfunkstellen an Bord von Satelliten, für die gleichen Zwecke wie der Amateurfunkdienst.

Der Amateurfunk ist ein technisches Hobby, welches sich mit der drahtlosen Kommunikation befasst. Personen, die dieses Hobby ausüben werden als Funkamateure bezeichnet. Die Bezeichnung Amateurfunker ist eher unüblich, um sie nicht mit den Personen zu verwechseln, die keine Lizenz benötigen, denn zur Teilnahme am Amateurfunk ist eine Lizenz erforderlich.

Wege zum Amateurfunk

Der Empfang von Aussendungen des Amateurfunkdiensts ist in Deutschland jedermann gestattet. Zum Senden und damit zur aktiven Teilnahme am Amateurfunkdienst benötigt man (wie oben beschrieben) eine Zulassung. Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland z.B. ist dies die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). Neben dem Amateurfunkdienst gibt es noch diverse Funkanwendungen für Jedermann, diese können ohne Prüfung genutzt werden.

Verschiedenste Vereine bieten Kurse zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung an. Die meisten Kurse werden von Amateurfunk-Verbänden (in Deutschland vom DARC und VFDB, in Österreich vom ÖVSV, in der Schweiz von der USKA) organisiert und gefördert; es gibt aber auch Kurse z.B. an Schulen, Volkshochschulen oder an Universitäten. Bei vielen Kursen besteht die Möglichkeit, schon vor der Amateurfunkprüfung Funkbetrieb zu machen und so das erworbene Wissen direkt in der Praxis zu probieren und zu festigen. In diesem Fall findet der Funkbetrieb unter Aufsicht und Verantwortung eines erfahrenen Funkamateurs statt, der z.B. in Deutschland speziell zu diesem Zweck ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen hat. Dieses Ausbildungsrufzeichen ist nur für Ausbildungsfunkbetrieb und darf auch nur von Nicht-Funkamateuren oder von Funkamateuren einer niedrigeren Lizenzklasse genutzt werden. Das bedeutet, dass selbst der Inhaber des Ausbildungsrufzeichens dieses nicht benutzen darf. Nicht in allen Ländern ist der Ausbildungsfunkbetrieb so detailliert reguliert, wie in Deutschland. Einige Länder erlauben den Ausbildungsfunkbetrieb ohne weitere Genehmigung an Klubstationen (Funkstationen der Amateurfunk-Verbände oder an Universitäten, …); andere Länder haben keine diesbezüglichen Regelungen.

Die Entstehung des Amateurfunkdienstes

Kurzwellen-Antennenanlage an der Technischen Universität Braunschweig (Foto: DG6XU)

Im Jahr 1888 gelang es dem deutschen Physiker Heinrich Hertz zum ersten Mal, aufgrund der Theorien von James Clerk Maxwell elektromagnetische Schwingungen zu erzeugen und in einiger Entfernung wieder zu empfangen. Im Januar 1896 veröffentlichte Alexander Stepanowitsch Popow einen Artikel über ein „Gerät zur Aufspürung und Registrierung elektrischer Schwingungen“ mit dem er am 24. März 1896 anschaulich die schnurlose Übertragung von Signalen auf eine Entfernung von 250 Meter demonstrierte. Guglielmo Marconi baute das Gerät nach und ließ es im Juni 1896 patentieren. Damit beginnt die Geschichte der Drahtlosen Telegrafie. Erst mit der Erfindung der Röhre als Verstärker entstand 1923 die drahtlose Funktechnik mit einer rasend schnell sich entwickelnden Unterhaltungselektronik (Rundfunk und Fernsehen).

Die ersten kommerziellen Stationen benutzten damals Frequenzen unterhalb von 1,5 MHz (man würde heute Mittelwelle dazu sagen); hier konnte ein einzelner Sender weite Entfernungen überbrücken, benötigte dabei aber eine Sendeleistung in der Größenordnung einiger hundert Kilowatt. Auf höheren Frequenzen konnten selbst mit solch hohen Leistungen nur Entfernungen bis zu einigen hundert Kilometern überbrückt werden; daher wurden alle höheren Frequenzen (Kurzwelle) bis dahin nicht genutzt. Am 27. November 1923 wurde die erste zweiseitige Funkverbindung auf kurzen Wellen zwischen einer amerikanischen und einer französischen Station hergestellt und zwar auf einer Wellenlänge von etwa 110 Meter, das sind etwa 2,7 MHz.

Es stellte sich bald heraus, dass man auf den kurzen Wellen mit einem Bruchteil der Energie auskam, welche die kommerziellen Großstationen auf den langen Wellen verbrauchten. Bislang wurde nur die Ausbreitung der Bodenwelle untersucht, erst später entdeckten Wissenschaftler, dass Kurzwellen von der Ionosphäre reflektiert werden. Plötzlich war die Möglichkeit erkannt, europaweite Funkverbindungen mit Sendeleistungen im Watt-Bereich aufzubauen.

Im Laufe der Jahre siedelten sich viele kommerzielle Stationen auf den kurzen Wellen an. Dabei ersparten sich auf diese Weise Millionenbeträge wegen der kompakteren, einfacheren Antennenanlagen und des wesentlich geringeren Leistungsbedarfes.

Es musste unbedingt etwas getan werden, wenn man ein Frequenz-Chaos vermeiden wollte, da sich jede neue Kurzwellenstation einfach eine ihr unbelegt erscheinende Frequenz suchte und auf Sendung ging. Interessierte aus aller Welt traten deshalb im Jahre 1927 zu einer Konferenz zusammen und verteilten die kurzen Wellen (das sind die Wellen von 100 Meter bis etwa 10 Meter) unter den staatlichen und kommerziellen Funkstellen und überließen dem Amateurfunkdienst mehrere Frequenzbereiche in der Nähe von 160, 80, 40, 20, 15 und 10 Metern Wellenlänge. Die Funkamateure hatten sich vor dieser entscheidenden Konferenz international organisiert und in der International Amateur Radio Union (IARU) zusammengeschlossen, um ihre Interessen vertreten zu können. Das Ergebnis dieser Konferenz wurde im Washingtoner Abkommen zum Funkverkehr niedergeschrieben. Heute ist es der internationale Fernmeldevertrag, der als Nachfolger des Abkommens von 1927 die Funknutzungen regelt und noch immer die Amateurfunk-Frequenzbänder, auch Amateurbänder genannt, enthält.

Der Amateurfunkdienst war somit amtlich anerkannt und als gleichberechtigter Funkdienst festgeschrieben.

Erste europäische Amateurfunkaktivitäten gab es in Großbritannien aufgrund des Wireless Telegraphie Act von 1904. Die ersten Lizenzinhaber waren Fachleute wie Guglielmo Marconi oder John Ambrose Fleming. Sie mussten starke Einschränkungen bei der Sendeleistung, der Reichweite (maximal zehn Meilen), den Frequenzen und den Betriebszeiten hinnehmen.

In Deutschland erhielten anerkannte Funkvereine ab November 1924 Versuchsender-Genehmigungen. Da die Clublizenzen nur von wenigen Funkamateuren genutzt werden konnten und Individuallizenzen im allgemeinen nicht vergeben wurden, kam es in der Folgezeit zu verstärktem illegalen Betrieb („Schwarzfunker“, „Piraten“). Ein weiterer Grund dafür waren die fehlenden Lizenzen für Telefonie (AM). Die ausgegebenen Lizenzen waren nur für Telegrafie gültig. Ab August 1933 wurden von der Deutschen Reichspost Sendegenehmigungen für Funkfreunde ausgegeben, wodurch die Zahl der Amateurfunkstellen bis 1939 auf etwa 600 anstieg. Bedingung für den Erhalt einer Genehmigung war u.a. die Mitgliedschaft im Deutschen Amateur-Sende- und Empfangsdienst (DASD). Ab Kriegsbeginn 1939 wurden Kriegsfunksendegenehmigungen ausgegeben, deren Anzahl zu Kriegsende 1945 etwa 100 erreichte. Am 23. März 1949 wurden auf Grundlage des Amateurfunkgesetzes die ersten 700 Amateur-Sende- und Empfangsgenehmigungen erteilt, inzwischen sind es etwa 80.000 in Deutschland.

In der DDR konnte eine Funklizenz nur als Mitglied der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) erworben werden.

Nach der Wiedervereinigung gab es für die neuen Bundesländer Übergangsregelungen, die z.B. auf dem 30-Meter-Band höhere Sendeleistungen erlaubten, als in Westdeutschland zugelassen waren.

Regelungen rund um den Amateurfunkdienst

Schon früh haben Funkamateure das Recht bekommen, bestimmte Bereiche im Kurzwellenbereich zu benutzen, um eigene Versuche zu machen. Diese Rechte wurden in vielen Ländern in einem eigenständigen Amateurfunkgesetz festgelegt, welche immer wieder den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Am deutlichsten werden die stetigen Änderungen in der Geschichte der deutschen Amateurfunkverordnung.

Der Amateurfunkdienst wird sehr oft mit Jedermannfunkanwendungen verwechselt. Aus juristischer Sicht besteht ein großer Unterschied zwischen einem Funkdienst und einer Funkanwendung als Teil eines (anderen) Funkdienstes. Daraus leiten sich auch technischen Unterschiede ab. Bei den Jedermannfunkanwendungen darf nur mit geprüften Geräten gearbeitet werden. Gleichzeitig gibt es für solche Funkanwendungen keine vereinfachten Nachweisverfahren im Bezug auf die Regelungen zur elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Im Amateurfunk gibt es neben der reinen Kommunikation zusätzlich großes Interesse an der benutzten Technik, der eigenen Ausbildung, dem Basteln und Wettkämpfen (z.B. Fielddays, oder Amateurfunkpeilen).

Amateurfunkprüfung und -zeugnis

Als Funkamateur darf man seine Funkgeräte und die Antennenanlage selbst bauen oder auch gekaufte Sender verändern. Der Amateurfunkdienst ist der einzige Funkdienst, dem dieses erlaubt ist. Daher wurde im internationalen Fernmeldevertrag festgeschrieben, dass Funkamateure gewisse Kenntnisse von Technik, Gesetzeskunde und der Abwicklung von Funkverbindungen (der sog. Betriebstechnik) haben. Diese muss ein angehender Funkamateur bei einer Prüfung bei seiner nationalen Fernmeldeverwaltung nachweisen. Als Bescheinigung über die bestandene Prüfung wird dem Funkamateur ein Amateurfunkzeugnis ausgehändigt. Das Amateurfunkzeugnis ist oft auch gleichzeitig eine international harmonisierte Prüfungsbescheinigung HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate) mit der man auch in anderen Ländern ein Rufzeichen beantragen kann. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein angehender Funkamateur die Prüfung in jedem Land seiner Wahl, das sich an diesen Regelungen (der CEPT-Lizenz) beteiligt, ablegen kann. So kann z.B. ein Deutscher in Österreich die Prüfung ablegen und sich danach in Deutschland, aber eben auch in Irland, ein Rufzeichen zuteilen lassen.

Rufzeichen

Erst mit zugeteiltem Rufzeichen darf man den Funkbetrieb aufnehmen. Das Rufzeichen wird dort zugeteilt, wo man als Funkamateur seine Amateurfunkstelle dauerhaft aufgebaut hat. Dieses Rufzeichen ist international eindeutig und erlaubt meist unbürokratisch den kurzfristigen Funkbetrieb in vielen Ländern auf dem ganzen Globus. So braucht man bei einem Urlaub in Neuseeland dort keine weitere Genehmigung. Ein Rufzeichen wird im Allgemeinen direkt nach der bestandenen Prüfung erteilt; es ist vergleichbar mit dem Autokennzeichen: weltweit einmalig und identifiziert damit die Amateurfunkstation und den Funkamateur. Das Rufzeichen besteht meist aus einem zweistelligen Präfix, einer ein- oder zweistelligen Zahl und einem ein- bis dreistelligen Suffix. Anhand des Präfixes kann man einen Funknutzer unmittelbar dem Amateurfunkdienst zuordnen und darüber hinaus das Land feststellen, aus dem eine Amateurfunkstelle sendet, aber oft auch die Rechte ermitteln, die der Funkamateur mit seiner Prüfung erworben hat. Das ist insbesondere in den Ländern wichtig, die extra Einstiegsklassen herausgegeben haben. Bei den Prüfungen für eine solche Einstiegsklasse werden nur Grundkenntnisse in den drei Prüfungsteilen erwartet. Eine vollständige Liste der Präfixe und weitere Hinweise zu diesen Themen sind in den Artikeln zum Rufzeichen und zum Amateurfunkzeugnis zu finden.

Amateurfunk im Kraftfahrzeug

Das Betreiben einer Sendeempfangsanlage in Kraftfahrzeugen (ab Baujahr 1995) ist nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien montierte Außenantenne vorhanden ist, ansonsten kann durch Beeinflussung der Kfz-Elektronik (EMV) wie z.B. Motorsteuerung/Abgasregelanlage, ABS die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen. Die Einbaurichtlinien für Sendeempfangsanlagen sind bei den Herstellern erhältlich. Meist sind Leitungsführung, Verdrillung der Anschlussleitungen, Montageort der Außenantenne, Verbindungen der Abschirmung der Antenne/Antennenleitung mit der Kfz-Karosserie, max. Sendeleistung vorgeschrieben. Des Weiteren wird eine E-Zulassung für die installierten Funkgeräte verlangt, was durch den Aufwand einer Prüfung die Verwendung von Selbstbaugeräten praktisch verhindert.

Das sogenannte Handyverbot in Deutschland gilt nur für Mobiltelefone, die Verwendung von Funkgeräten (und damit der Amateurfunkdienst) ist vom Verbot nicht betroffen. In der Schweiz ist der Betrieb nur mit Freisprechanlage erlaubt.

Regelungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit

Das Betreiben einer Sendeanlage ist in vielen Ländern an Auflagen, bzw. Nachweispflichten im Bezug auf die elektromagnetischen Verträglichkeit gebunden. Der Funkamateur muss dabei (z. B. nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder) nachweisen, dass er die maximal zulässigen Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes, bzw. der Verordnung über elektromagnetische Felder einhält.

Selbstregulierung

Ebenfalls wichtiger Bestandteil der Regelungen rund um den Amateurfunk ist die Selbstregulierung. Die Selbstregulierung erstreckt sich von der amateurfunkintern demokratischen Aufteilung der Amateurfunkbänder für verschiedene Betriebsarten (IARU-Bandpläne) bis hin zur gemeinschaftlichen (meist durch die nationalen Amateurfunkverbände wahrgenommenen) Verteidigung der Amateurfunkbänder gegen illegale Frequenz-Eindringlinge durch Beschwerden bei der ITU auf dem Wege über die jeweiligen nationalen Fernmeldeverwaltungen. Unter anderem durch die erfolgreiche Selbstregulierung hat der Amateurfunkdienst seinen mit anderen Funkdiensten gleichwertigen Status bei den Fernmeldeverwaltungen bewahren können. Bei dem wirtschaftlichen Potential des Telekommunikationsmarktes (siehe UMTS-Lizenzen und deren Versteigerungserlöse) ist dies für einen im Rahmen eines Hobbys ausgeübten Funkdienst durchaus keine Selbstverständlichkeit.

Die Zukunft des Amateurfunkdienstes

Der Amateurfunk hat unzähligen technisch interessierten und ambitionierten Menschen durch den ganz selbstverständlichen Umgang mit Kommunikation, (Funk-) Technik und Bastelarbeiten den Zugang zu dem wichtigen Gebiet der Elektronik und Nachrichtentechnik geebnet. Damit leistet der Amateurfunk einen erheblichen Beitrag zur Förderung des technisch-wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Amateurfunk stellt auch heute noch eine Möglichkeit dar, grundlegende Verfahren der Elektronik und der Funktechnik intensiv kennenzulernen und auch ein „feeling“ für die Materie und die Physik dahinter zu bekommen. Eine Eigenschaft, die den hochverdichteten Studiengängen an den Universitäten und Fachhochschulen mittlerweile fehlt.

Für einige ist es fraglich, ob der Amateurfunk diese Aufgabe auch in Zukunft zu leisten vermag. Zum einen haben sich die Funktechnik und die mit ihr zusammenhängende Elektronik in den letzten Jahrzehnten derart rasant fortentwickelt, dass ein Schritthalten mit hobbymäßig erreichbaren Mitteln und Kenntnissen für den Einzelnen nur noch mit großem Aufwand möglich ist. Beispielsweise sind die heute fundamentalen Methoden der digitalen Signalverarbeitung den meisten Funkamateuren nicht einmal ansatzweise bekannt, geschweige denn vertraut. Dieser Argumentation ist jedoch entgegenzuhalten, dass größere technische Umbrüche immer etwas Zeit benötigen, wie z.B. die Einseitenbandmodulation, die heute jedem Funkamateur geläufig ist und beherrscht wird, obwohl zwischen Erfindung und Einführung etwa 30 Jahre vergingen. Diese extreme Zeitspanne betraf nicht nur die Funkamateure, sondern auch die kommerziellen Funkdienste.- Der Amateurfunk hat in den letzten Jahren etwas an seinem ideellen Wert eingebüßt und viele meinen, dass das Hobby Amateurfunk seine Attraktivität für die Zielgruppe der technisch interessierten jungen Menschen schon weitestgehend verloren hat, was zunehmend mit der Interessenverschiebung in andere Bereiche (z.B.: PC, Internet, Handy) zusammenhängt.

Andererseits sind auch heute noch aus dem Bereich des Amateurfunks Veröffentlichungen in wissenschaftlicher Qualität zu beobachten (http://www.dubus.de). In Amateurfunksatelliten werden innovative Techniken erforscht. An vielen Universitäten des In- und Auslandes gibt es Vereinigungen von Amateurfunkern, deren Mitglieder, meist Studenten technischer Fachrichtungen, in selbstorganisierter Teamarbeit teils extrem anspruchsvolle und durchaus aufwendige Projekte realisieren.

Leider wird der Amateurfunk, obgleich ihm immer weitere Frequenzbereiche zugestanden werden, durch die EMV-Regelungen stark eingeschränkt. Um dem Aufwand einer Selbsterklärung zu entgehen, oder weil nicht der nötige Platz für Sicherheitsabstände vorhanden ist (siehe EMV-Selbsterklärung), weichen viele Funkamateure zu kleinen Leistungen hin aus. Viele sehen es mittlerweile als Sport, mit sehr kleinen Leistungen (oft kleiner als die einer Taschenlampe) Verbindungen zu tätigen. Fatal ist aber in diesem Zusammenhang, das der Funkamateur in seiner heutigen Nachbarschaft mit undichten Netzwerken, Schaltnetzteilen, Plasmafernsehern und nicht zuletzt PLC aus der Nachbarschaft einem sehr viel höheren Störpegel ausgesetzt ist als früher, und dadurch immer schlechter Empfangen kann.

Die Diskussion um die mögliche Schädlichkeit der "Strahlung" von Mobilfunkmasten trifft auch den Amateurfunkdienst. Wo immer eine Antenne aufgebaut wird, gibt es Befürchtungen vor Strahlung - Selten treten Störungen durch neu montierte Antennen auch dann auf, wenn zur Antenne noch kein Kabel gezogen wurde.


Amateurfunkbänder

In Deutschland stehen den Amateurfunkern folgende Frequenzbänder zur Verfügung.

Diese Tabelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, da ich selbst kein Amateurfunker bin, habe ich diese Liste aus einem Buch entnommen.

Frequenz

Band

1,810 -2,000 MHz

160 Meter Band

3,500 - 3,800 MHz

80 Meter-Band

7,000 - 7,100 MHz

40 Meter-Band

10,100 - 10,150 MHz

30 Meter-Band

14,000 - 14,350 MHz

20 Meter-Band

18,068 - 18,168 MHz

16 Meter-Band

21,000 - 21,450 MHz

14 Meter-Band

24,890 - 24,990 MHz

12 Meter-Band

28,000 - 29,700 MHz VHF-Bereich (Very High Frequency)

10 Meter-Band

50,000 - 54,000 MHz

6 Meter-Band

70,025 - 70,500 MHz (In Deutschland nur Empfang zugelassen

4 Meter-Band

144,000 - 146,000 MHz UHF-Bereich (Ultra High Frequency)

2 Meter-Band

430,000 - 440,000 MHz

70 cm-Band

1240,000 - 1300,000 MHz und weitere Frequenzbereiche zwischen 2320 MHz und 250 GHz (GigaHertz)

23 cm-Band

Die folgenden Informationen habe ich aus Wikipedia entnommen, da ich selbst kein Amateurfunker bin und mich damit nicht sonderlich gut auskenne.

Amateurfunkzeugnis-Klassen

Seit dem 19. Februar 2005 gilt die neue Amateurfunkverordnung mit den zwei eingeführten Amateurfunk-Zeugnisklassen:

Klasse A

Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W.

Klasse E

Zugang zum 2 m (144-146 MHz), 70 cm-Band (430-440 MHz) und 3 cm (10-10,5 GHz) mit einer maximal von der Antenne abgestrahlten Leistung von kleiner als 10 W EIRP.

Vorher existierten in Deutschland drei verschiedene Amateurfunk-Zeugnisklassen (ehemals Lizenz genannt):

Klasse 1

Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. Rufzeichenpräfix: DF,DH,DJ,DK,DL,DM2

Klasse 2

Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. Seit 15. August 2003 wird die Benutzung der Kurzwellenbänder geduldet. Rufzeichenpräfix: DB,DC,DD,DG,DM

Klasse 3

Zugang zum 2 m (144-146 MHz) und 70 cm-Band (430-440 MHz) mit einer maximal von der Antenne abgestrahlten Leistung von kleiner als 10 W EIRP. Rufzeichenpräfix: DO

Es gibt auch die Möglichkeit ein Ausbildungsrufzeichen, das für 2 Jahre befristet ist, zu beantragen. Mit einem Ausbildungsrufzeichen können Nicht-Funkamateure unter der direkten Aufsicht eines Funkamateurs Funkbetrieb machen. Diese Rufzeichen beginnen stets mit DN. Seit Inkrafttretung der neuen Amateurfunkverordnung am 19. Februar 2005 sind Ausbildungsrufzeichen unbefristet.

Anmerkung: Seit dem 15. August 2003 dürfen Genehmigungsinhaber der Klasse 2 sämtliche zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche vorübergehend nutzen, da auf der WRC (World Radio Conference) beschlossen wurde, dass die Telegraphieprüfung, welche bislang neben der geforderten Mindestpunktzahl von 50 (Kl. 2) bzw. 75 (Kl. 1) von 100 im Bereich Technik der Amateurfunkprüfung bei der RegTP den einzigen praktischen Unterschied zwischen Klasse 1 und 2 darstellte, für den Kurzwellenzugang nicht mehr zwingend notwendig sein soll. Es ist mit einer baldigen Zusammenlegung der Lizenzklassen 1 und 2 zu rechnen. Vorschläge hierfür sind bereits vorhanden. So sollen die Klassen 1 und 2 in die Klasse A und die Klasse 3 in die Klasse E umgewandelt werden. Klasse-E-Inhaber dürfen dann auch zusätzlich den Frequenzbereich von 10 - 10,5 GHz mit <10 W EIRP nutzen. Es gab bis Mitte der 90er Jahre bereits eine Klasse A (Präfix DH), die zwischen den heutigen Klassen 1 und 2 angesiedelt war. Da diese inzwischen in die Klasse 1 umgewandelt wurde und die neue Klasse A wieder die höchste Zeugnisklasse darstellt, sind keine Verwechslungen zu erwarten.

Ergänzender Hinweis: Seit der Einführung der 'Prüfungsfragen' Stand 2002 ist zur Erlangung der Zeugnisklasse 2 ebenfalls eine Punktzahl von 75 oder mehr erforderlich.

 

Spezielle Rufzeichenpräfixe

DA

Mit DA beginnen in der Regel Rufzeichen in Deutschland ansässiger Funkamateure aus dem Ausland (überwiegend Amateure der aliierten Streitkräfte).

DE

Hierbei handelt es sich um sogenannte "Empfangsamateure".

Frequenzen

Klasse

Frequenzbereiche

Wellen-
länge

Fuß-
note

Status

Sende-
leistung

Zugelassene
Sendearten

Zusätzliche-
Regelungen

Zusätzliche-
Internationale Regelungen

A

135,7-137,8 kHz

2,2 km

3

S

1 W ERP

A,D

Vfg 2/1999

 

A

1810-1850 kHz

160 m

4

P

750 W

B,E

 

 

A

1850-1890 kHz

160 m

4

S

75 W

B,E

 

 

A

1890-2000 kHz++)

160 m

-

S++)

10 W++)

A1A,F1B,J3E

Vfg 132/1990

 

A

3,5-3,8 MHz

80 m

4

P

750 W

A,E,K

 

 

A

7-7,1 MHz

40 m

1,4

P+)

750 W

A,E,K

 

 

A

10,1-10,15 MHz

30 m

3

S

150 W
(300 W++))

A,D

Vfg 132/1990

 

A

14-14,35 MHz

20 m

1

P+)

750 W

A,E,K

 

 

A

18,068-18,168 MHz

17 m

1,4

P

750 W

A,E,K

 

 

A

21-21,45 MHz

15 m

1

P+)

750 W

A,E,K

 

 

A

24,89-24,99 MHz

12 m

1,4

P

750 W

A,E,K

 

 

A

28-29,7 MHz

10 m

1,4

P

750 W

A,E,K

 

 

A**)

50,08-51 MHz

6 m

5

S

25 W ERP

C

Vfg 166/1999

 

A

144-146 MHz

2 m

1

P+)

750 W

A,F,K

 

 

E

144-146 MHz

2 m

1

P+)

<10 W EIRP

A,F,K

 

 

A

430-440 MHz

70 cm

1,2

P

750 W

A,G

 

 

E

430-440 MHz

70 cm

1,2

P

<10 W EIRP

A,G

 

 

A

1240-1300 MHz

23 cm

1

S

750 W

A,G,H

 

 

A

2320-2450 MHz

13 cm

1,2

S

75 W

A,I

 

 

A

3,4-3,475 GHz

9 cm

-

S

75 W

A,I

 

 

A

5,65-5,85 GHz

6 cm

1,2

S

75 W

A,I

 

 

A

10-10,5 GHz

3 cm

1

S

75 W

A,I

 

 

E

10-10,5 GHz

3 cm

1

S

<10 W EIRP

A,J

 

 

A

24-24,05 GHz

1,2 cm

1,2

P+)

75 W

A,I

 

 

A

24,05-24,25 GHz

1,2 cm

2

S

75 W

A,I

 

 

A

47-47,2 GHz

6 mm

1

P+)

75 W

A,I

 

 

A

75,5-76 GHz

4 mm

1

P+)

75 W

A,I

 

 

A

76-77,5 GHz

4 mm

1

S

75 W

A,I

 

 

A

77,5-78 GHz

4 mm

1

P+)

75 W

A,I

 

 

A

78-81,5 GHz

4 mm

1

S

75 W

A,I

 

 

A

122,25-123 GHz

2,5 mm

-

S

75 W

A,I

 

 

A

134-136 GHz

2 mm

1

P+)

75 W

A,I

 

 

A

136-141 GHz

2 mm

1

S

75 W

A,I

 

 

A

241-248 GHz

1 mm

1

S

75 W

A,I

 

 

A

248-250 GHz

1 mm

1

P+)

75 W

A,I

 

 

Legende :

*)  Bedeutet hier Zulassungs- oder Zuteilungsklasse
**) Nur Inhaber von Sonderzuteilungen
+)  Weitgehend exklusiver Bereich für den Amateurfunk.
++) Gilt nur in den neuen Bundesländern gem. BMPT-Vfg 132/1990.
    Im Frequenzbereich 1890-1950 kHz kann kein Schutz vor Störungen
    gewährt werden, und Störungen dürfen nicht verursacht werden
 A  Alle Sendearten. Alle Sendearten mit drittem Kennzeichen "A" 
    generell nur in Morsecode.
 B  A1A (generell nur in Morsecode),F1B und J3E.
 C  A1A (generell nur in Morsecode) und J3E.
 D  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 800 Hz.
 E  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal  7 kHz.
 F  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 40 kHz.
 G  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal  2 MHz.
    Belegte Bandbreite bei amplitudenmodulierten 
    Fernsehaussendungen maximal 7 MHz.
 H  Belegte Bandbreite bei frequenzmodulierten 
    Fernsehaussendungen maximal 18 MHz bei -40dBc
    bezogen auf den unmodulierten Bildträger.
 I  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 10 MHz.
    Belegte Bandbreite bei frequenzmodulierten 
    Fernsehaussendugen maximal 20 MHz bei -40dBc 
    bezogen auf den unmodulierten Bildträger.
 K  J3F und F3F sind nur als Schmalbandfernsehen zulässig.
    Für Fernschreibverkehr ist der Frequenzhub bei F1B auf
    +- 500 Hz und bei F2B aus +- 3000 Hz zu begrenzen.
 P  Primär dem Amateurfunk zugewiesen
 S  Sekundär dem Amateurfunk zugewiesen

 

 
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